Allgemeine Informationen
Aufbau der hafenverwaltung
Artikel 75 des Gesetzes über Seegüter und Seehäfen (Amtsblatt der Republik Kroatien, Narodne novine Nr. 158/03, 100/04, 141/06, 38/09) schreibt vor, dass zwecks Verwaltung, Ausbau und Nutzung der für den öffentlichen Verkehr zugänglichen Häfen, welche von regionalem und lokalem Interesse sind, mehrere Hafenverwaltungen begründet werden können.
Die Gespanschaftshafenverwaltung Krk ist zwecks Verwaltung, Ausbau und Nutzung der für den öffentlichen Verkehr zugänglichen Häfen, welche von regionaler und lokaler Bedeutung auf dem Gebiet der Körperschaft der lokalen Selbstverwaltung auf der Insel Krk sind, begründet worden.
Die Gespanschaftshafenverwaltung Krk ist auf der Grundlage von Artikel 31 des Gesetzes über Seehäfen (Amtsblatt der Republik Kroatien, Narodne novine Nr. 108/95, 97/00) und Artikel 7 des Gesetzes über Einrichtungen (Amtsblatt der Republik Kroatien, Narodne novine Nr. 76/93, 29/97) mit der Entscheidung der Gespanschaftsbehörde der Gespanschaft Primorje-Gorski kotar vom 8. April 1999 begründet worden.
Die Hafenverwaltung ist eine gemeinnützige juristische Person mit den im Gesetz, dem Gründungsakt und dem Statut festgelegten Rechten und Pflichten.
Die Gespanschaftshafenverwaltung Krk verwaltet folgende für den öffentlichen Verkehr zugängliche Häfen von regionaler Bedeutung: Baška, Krk, Malinska, Omišalj, Punat, Surbova-Baška, Šilo, Valbiska und Vrbnik.
Die Gespanschaftshafenverwaltung Krk verwaltet folgende für den öffentlichen Verkehr zugängliche Häfen von lokaler Bedeutung: Čižići (Dobrinj), Dunat, Glavotok, Klimno, Lokvišća (Šilo), Njivice, Porat (Malinska), Rova (Malinska), Soline (Dobrinj), Stara Baška, Sv. Fuska, Vantačići (Malinska), Vela Jana und Voz.
Die Gespanschaftshafenverwaltung wird vom Verwaltungsrat geleitet.
Die Arbeit der Gespanschaftshafenverwaltung leitet der Direktor, welcher die Art und den Betrieb der Gespanschaftshafenverwaltung organisiert und führt.
Zuständigkeitsbereich der Gespanschaftshafenverwaltung Krk
Die Gespanschaftshafenverwaltung übt folgende Tätigkeiten aus ihrem Zuständigkeitsbereich aus:
- Sorge um den Ausbau, die Instandhaltung, Verwaltung, den Schutz und die Förderung von Seegütern, welche das Hafengebiet darstellt;
- Ausbau und Instandhaltung des Hafenunterbaus;
- professionelle Aufsicht über den Ausbau, die Instandhaltung, Verwaltung und den Schutz des Hafengebietes (Hafenunterbau und -überbau);
- Sicherstellung des dauerhaften und ungestörten Hafenverkehrs, der technisch-technologischen Einheit sowie der Sicherheit der Schifffahrt;
- Sicherstellung der Erbringung von Dienstleistungen, welche im allgemeinen Interesse stehen oder für welche ein wirtschaftliches Interesse anderer Geschäftssubjekte besteht;
- Abstimmung und Aufsicht über die Arbeit der Konzessionsinhaber, welche einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf dem Hafengebiet nachgehen;
- Fassung der Beschlüsse über die Begründung und Verwaltung von freien Zonen auf dem Hafengebiet gemäß den die freien Zonen regelnden Vorschriften;
- andere im Gesetz festgelegte Arbeiten.
Auf der Grundlage von Artikel 60 des Gesetzes über Seegüter und Seehäfen stellen folgende Einnahmen Einnahmen der Hafenverwaltung dar:
- Hafengebühren,
- Entgelte von Konzessionen für Hafentätigkeiten,
- Mittel aus dem Haushalt des Gründers,
- sonstige Einnahmen.
Die Gespanschaftshafenverwaltung Krk ist eine gemeinnützige juristische Person, auf welche die Vorschriften über Einrichtungen Anwendung finden.
Auf die finanziellen Tätigkeiten finden die Verordnung über das Rechnungswesen gemeinnütziger Einrichtungen (Amtsblatt der Republik Kroatien, Narodne novine Nr. 10/08, 07/09) sowie die Verordnung über Buchhaltung und den Rechnungsplan gemeinnütziger Organisationen Anwendung (Amtsblatt der Republik Kroatien, Narodne novine Nr. 20/94, 40/94 und 98/94).